Yachtcharter aus Leidenschaft-Boot mieten-Yacht mieten-charter.at

Yachtcharter aus Leidenschaft

Yachtcharter Gewinnspiel

Wow, hier gibt es was colles zu gewinnen!
Yachtcharter Gewinnspiel Gewinner Charter.at 2018 Yachtcharter

Gewinne eine Charterwoche für 2020 inkl. 500 € Bordkassa

Michael Macher, war unser Gewinner in der Saison 2018 und genießt im August 2019 seinen Gewinn. Sei auch du dabei und nutze deine Chance!

Yachtcharter ganz einfach gewinnen! Zeig uns dein schönstes Urlaubsfoto und teile es auf unserer Facebook – Seite:

Facebook Fanpage charter.at

Versehe dein Foto in der Beschreibung mit dem Hashtag #chaterwin20 und sammle über deine Freunde ganz viele Likes für dein Foto.

Yachtcharter Boot mieten Yacht mieten

Foto teilen

Teile auf unserer Facebook - Fanpage dein besonderes Urlaubsfoto.

Yachtcharter Boot mieten Yacht mieten

#charterwin20

Beschreibe es und füge den Hashtag #chaterwin20 in die Beschreibung ein

Yachtcharter Boot mieten Yacht mieten

Likes sammeln

Sammle auf deiner Facebookseite mit deinen Freunden so viele Likes wie möglich.

Teilnahmebedinungen

Bei den folgenden Pun­kten handelt es sich um die Teilnahmebedingungen an einem Gewinnspiel, das über eine Facebook-Seite von unserem Unternehmen beworben wird. Die Bedingungen selbst sind von dort verlinkt und befinden sich auf einer Unterseite der Unternehmens-Website: www.charter.at/charterwin20. 

Der Preis des Gewinnspiels ist eine Woche mit der 41 Bavaria in 2020 inkl. Bordkasse im Wert von 500 €.

Exkl. Abgaben und Vorort Gebühren und Tank sowie Kaution. Zur Teilnahme müssen die Teilnehmer die Facebookseite des Unternehmens liken und ein kreatives Foto oder Video zum Thema Urlaub oder Charter in die Chronik der Fanpage posten und mit dem Hashtag: #charterwin20 versehen. Die drei Bilder mit den meisten Likes kommen in einen Topf und der Gewinner wird ausgelost. Eine Offline-Nutzung ist nach den Bedingungen nicht vorgesehen. 

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspiel - Aktion auf der Facebook-Seite von CI Charter und auf der Unternehmens-Website: www.charter.at/charterwin20
(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist CI Charter
(3) Mit Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
(4) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, es wird weder von Facebook gesponsert, unterstützt noch organisiert.

(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der europäischen Union haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter von CI Charter. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
(2) Zur Teilnahme muss die Facebookseite des Unternehmens gelikt werden und ein kreatives Foto oder Video zum Thema Urlaub oder Charter in die Chronik der Fanpage hochladen werden und mit dem Hashtag: #charterwin20 versehen. Die drei Bilder mit den meisten Likes kommen in einen Topf und der Gewinner wird ausgelost.
(3) Die Teilnahme ist bis zum 31.10.2019 möglich.

(1) Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlosen wir eine Woche mit der 41 Bavaria in  2020 inkl. Bordkasse im Wert von 500 €. exkl. Abgaben und Vorort Gebühren und Tank sowie Kaution.
(2) Der Gewinner werden innerhalb einer Woche nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden per Facebook-Kommentar-Funktion oder in einem gesonderten Posting benachrichtigt und aufgefordert, eine E-Mail an eine dort angegebene E-Mail-Adresse zu senden, in der die persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig übermittelt werden. Diese Angaben dienen der Übersendung des Gewinns.
(3) Geht von dem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist keine E-Mail bei uns ein, erlischt der Gewinn-Anspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.
(4) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.
(5) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.
(6) Der Charterer (Skipper) versichert, dass er den für das Fahrtgebiet entsprechenden Bootsführerschein besitzt.
(7) Der Vercharterer ist berechtigt, vor Übergabe der Charteryacht die Fähigkeit des verantwortlichen Schiffsführers zur Schiffsführung zu überprüfen. Er kann zu diesem Zweck bereits im Vorfeld Nachweise über die bisherigen Schiffsführererfahrungen verlangen und sich die für das Führen der Yacht in der vereinbarten Bootsklasse und Fahrtgebiet erforderlichen Führerscheine oder Befähigungsnachweise zeigen lassen.
(8) Sollte der Charterer keinen Bootführerschein besitzen, so wird ihm einer kostenpflichtig zur Verfügung gestellt.
(9) Sofern Umstände eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn.
(10) Der Gewinn wird dem Gewinner per Post an die angegebene Anschrift gesendet. Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Gewinner über. Für Lieferschäden sind wir nicht verantwortlich.

(1) Der Teilnehmer garantiert, Inhaber der erforderlichen Rechte an den hochgeladenen Fotos oder Videos zu sein. Ist der Teilnehmer nicht alleiniger Urheber oder Rechteinhaber, erklärt er ausdrücklich, über die für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlichen Rechte zu verfügen.
(2) Der Teilnehmer räumt uns an dem von ihm verwendeten Foto oder Video nachfolgende einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte aber nicht exklusive Nutzungsrechte ein:

• das Recht zur Speicherung des Fotos oder Videos auf einem Server;
• das Recht, das Foto oder Video der Öffentlichkeit ganz oder teilweise über Facebook und unseren Websites (insbesondere www.charter.at) zugänglich zu machen;
• das Recht zur Bearbeitung des Fotos oder Videos, wobei das Bild bzw. Video nicht verfremdet werden darf.
• Das Recht zur Nutzung der Fotos oder Videos für Werbezwecke wie zum Beispiel auf Flyer, Folder, Inserate etc.

(3) Wir werden bei der Verwendung des Bildes oder des Videos in geeigneter Weise den Urheber kenntlich machen, soweit dies unter Berücksichtigung der konkreten Verwendungsform tunlich ist.
(4) Mit der Annahme des Gewinns willigt der Gewinner ein, dass wir seinen Namen zu Werbezwecken verwenden dürfen.

(1) Sofern der Teilnehmer Fotos oder Videos hochladet, garantiert der Teilnehmer, dass er keine Inhalte über-senden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
(2) Der Teilnehmer stellt uns von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos oder Videos resultieren, die der Teilnehmer verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
(3) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer Facebook von jeder Haftung frei.

(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos. Videos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.
(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Facebook) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.

(1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.
(2) Es gilt österreichisches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen