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Yachtcharter aus Leidenschaft

Haftung Skipper für seine Crew

Wenn du ein Boot mieten möchtest und selbst als Skipper agierst, haftest du für alles, was an Bord geschieht. Du bist der Schiffsführer und somit trägst du die Verantwortung für deine Crew. Gerade die Haftung für Personenschäden kann richtig ins Geld gehen. Deshalb ist es wichtig, sich für den Fall der Fälle rechtzeitig abzusichern.
Haftung Skipper für seine Crew

Die meisten Skipper beim Yachtcharter verfügen über eine ordentliche Portion Erfahrung und ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz. Unglücksfälle sind deshalb beim Yacht mieten zum Glück selten, aber dennoch nie ganz auszuschließen. Passiert ein Unfall, dann haftet hierfür häufig der Schiffsführer.

Das trifft insbesondere dann zu, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Ist der schlimmste Fall eingetreten, dann suchen die Kaskoversicherer häufig nach einem Verantwortlichen und nehmen den Skipper in Regress.

Aber auch Crew-Mitglieder selbst sind es oft, die bei einem Fehlverhalten seitens des Schiffsführers Schadensersatzansprüche geltend machen möchten. Über das Verhalten des Skippers urteilt dann entweder das Seeamt oder das Gericht.

Allgemein umfasst die haftungsrechtliche Verantwortung des Schiffsführers folgende Rechtsbereiche:

strafrechtlicher Bereich

verkehrsrechtlicher Bereich

zivilrechtlicher Bereich

Nicht selten spielen verschiedene Rechtsbereiche bei der Beurteilung eines Falls eine Rolle.

Die Haftungsfragen sind oft komplex, der Sachverhalt kompliziert.

Viele Skipper, die ein Boot mieten, sichern sich gegen die juristischen Folgen ab. Sie treffen mit dem Rest der Crew eine sogenannte Mitseglervereinbarung. Diese beruht auf dem Haftungsausschluss.

Insbesondere beim Yachtcharter werden zudem häufig die Kostenaufteilung und die wechselseitigen Pflichten in Schriftform festgehalten. Ein solcher Vertrag schützt den Skipper jedoch nicht vor einer Strafe wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns. Bis zur Schuldrechtsreform im Jahr 2002 galt ein solcher Vertrag bei Fahrlässigkeit. Seit 2002 ist das jedoch anders, denn Vordrucke, die häufig für eine Mitseglervereinbarung genutzt wurden, sind nun den Regelungen bezüglich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des BGB unterworfen.

Steht in einem solchen Formularvertrag, dass die Haftung für „Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit“ ausgeschlossen ist, dann gilt das trotz schriftlicher Vereinbarung nicht mehr. Auch materielle Schäden, die aus einem grob fahrlässigen Handeln resultieren, sind durch den Vertrag nicht abgedeckt. Ein Haftungsausschluss besteht nur für eine fahrlässige Pflichtverletzung, die weder gesundheitliche noch körperliche Schäden verursachte.

Wenn du eine Yacht mieten möchtest und hier als Skipper agierst, solltest du mit den anderen Crew-Mitgliedern eine individuelle Vereinbarung treffen. Auf eine solche hat das BGB hinsichtlich des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Einfluss. In dem Vertrag lassen sich Personenschäden, die durch grob fahrlässiges Handeln entstanden sind, ganz klar ausschließen. 

Wichtig ist jedoch, dass es sich um ein extra für den jeweiligen Törn ausgearbeitetes und individuell gestaltetes Dokument handelt. Vordrucke sind nicht erlaubt. Sinnvoll ist zudem, die Reiseroute genau zu beschreiben. Am besten verfasst du das Schriftstück mit der Hand, um dem Verdacht entgegenzuwirken, es handele sich um einen Mustervordruck. 

Ein Musterschriftstück für mehrere Mitreisende ist nur dann zugelassen, wenn es sich um einen einmaligen Törn handelt. Beispielsweise um eine wirklich außergewöhnliche Expedition, beziehungsweise um eine besonders lange und riskante Reise. An diese Regeln bezüglich der schriftlichen Vereinbarung haben sich alle zu halten, wir als Charterunternehmen ebenso wie der Skipper und die Crew.

 

Eine weitere, sehr elegante Möglichkeit der persönlichen Absicherung ist der Abschluss einer Skipper-Haftpflichtpolizze. Verursachst du als Skipper durch grob fahrlässiges Handeln einen schweren Unfall, dann bist du zwar mit einer schriftlichen Vereinbarung haftungsrechtlich gesehen aus dem Schneider. 

Es ist aber dennoch für dein Gewissen belastend. Ihr habt zwar einen Haftungsausschluss vereinbart, der dich vor rechtlichen Folgen schützt, doch die Crew-Mitglieder müssen trotzdem mit dem von dir verursachten Schaden leben. 

Je nach Lage des Falls bringt das deine Mitreisenden in finanzielle und auch existenzielle Not. Eine Skipper-Haftpflichtpolizze übernimmt in diesem Fall die Haftung für dich. Du wählst zwischen verschiedenen Verträgen. Einige haften auch bei grob fahrlässigem Verhalten und decken hier Personenschäden mit ab. Je nach Polizze sind sogar die Bootsschäden inbegriffen. 

Viele Skipper, die eine Yacht mieten, entscheiden sich für diese Lösung. Sie übernehmen somit die Verantwortung für sich selbst und ihre Crew und begeben sich mit einem sicheren Gefühl auf die Reise.